AGNUS CASTUS AL Filmtabletten
      0739484
      
        | 100 St
        
      
      
        
ALIUD Pharma GmbH
      
      
    
Abbildung ähnlich
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
| PZN: | 4400908 | 
| Hersteller: | Bionorica SE | 
| Darreichung: | Filmtabletten | 
| Menge: | 60 St (andere Größen) | 
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette
| Wirkstoff Mönchspfefferfrüchte-Trockenextrakt | 4 mg | 
| Hilfsstoff Povidon K30 | + | 
| Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses | + | 
| Hilfsstoff Talkum | + | 
| Hilfsstoff Titandioxid | + | 
| Hilfsstoff Ammoniummethacrylat-Copolymer (Typ A) | + | 
| Hilfsstoff Eisen(III)-oxid | + | 
| Hilfsstoff Indigodisulfonsäure, Aluminiumsalz | + | 
| Hilfsstoff Kartoffelstärke | + | 
| Hilfsstoff Lactose-1-Wasser | 25 mg | 
| Hilfsstoff Magnesium stearat (pflanzlich) | + | 
| Hilfsstoff Macrogol 6000 | + | 
| Hilfsstoff Cellulose, mikrokristalline | + | 
| Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis | 
|---|---|---|---|
| Erwachsene | täglich zum gleichen Zeitpunkt, unabhängig von der Mahlzeit | 1 Tablette | 1 Tablette pro Tag | 
      0739484
      
        | 100 St
        
      
      
        
ALIUD Pharma GmbH
      
      
    
€ 0,11 / 1St
      2398544
      
        | 90 St
        
      
      
        
Bionorica SE
      
      
    
€ 0,28 / 1St
      0739478
      
        | 60 St
        
      
      
        
ALIUD Pharma GmbH
      
      
    
€ 0,15 / 1St
      3781363
      
        | 100 St
        
      
      
        
MIBE GmbH Arzneimittel
      
      
    
€ 0,15 / 1St
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2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
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