CALCIUM SANDOZ forte Brausetabletten
0169644
| 20 St
Hexal AG
Abbildung ähnlich
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
PZN: | 0169650 |
Hersteller: | Hexal AG |
Darreichung: | Brausetabletten |
Menge: | 5X20 St (andere Größen) |
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette
Wirkstoff Calcium-D-gluconat-Calciumlactat-Gemisch (2:3)-2-Wasser | + |
Hilfsstoff Apfelsinen-Aroma | + |
Hilfsstoff Glucose | 8,7 mg |
Hilfsstoff Schwefeldioxid | 0,22 Mikrogramm |
Wirkstoff Calciumcarbonat | + |
Wirkstoff Calcium-Ion | insgesamt 500,54 mg |
Hilfsstoff Citronensäure | + |
Hilfsstoff Macrogol 4000 | + |
Hilfsstoff Natrium cyclamat | + |
Hilfsstoff Natriumhydrogencarbonat | + |
Hilfsstoff Natrium-Ion | insgesamt 288,3 mg |
Hilfsstoff Sorbitol | 647 mg |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Erwachsene | unabhängig von der Mahlzeit | 1 Brausetablette | 1-2 mal täglich |
Kinder von 6-11 Jahren | unabhängig von der Mahlzeit | 1 Brausetablette | 1-mal täglich |
Jugendliche von 12-17 Jahren | unabhängig von der Mahlzeit | 1 Brausetablette | 2-mal täglich |
Kinder ab 1 Jahr | unabhängig von der Mahlzeit | 1 Brausetablette | 1-mal täglich |
Jugendliche ab 12 Jahren | unabhängig von der Mahlzeit | 1 Brausetablette | 1-2 mal täglich |
0169644
| 20 St
Hexal AG
€ 0,35 / 1St
4906200
| 2X20 St
Hexal AG
€ 0,39 / 1St
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2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
Lebensmittelinformationsverordnung und weitere Artikelangaben
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