FOLSÄURE AbZ 5 mg Tabletten
      1234562
      
        | 100 St
        
      
      
        
AbZ-Pharma GmbH
      
      
    
Abbildung ähnlich
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
| PZN: | 1234533 | 
| Hersteller: | AbZ-Pharma GmbH | 
| Darreichung: | Tabletten | 
| Menge: | 20 St (andere Größen) | 
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette
| Wirkstoff Folsäure | 5 mg | 
| Hilfsstoff Lactose-1-Wasser | + | 
| Hilfsstoff Talkum | + | 
| Hilfsstoff Cellulosepulver | + | 
| Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses | + | 
| Hilfsstoff Magnesium stearat | + | 
| Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis | 
|---|---|---|---|
| Erwachsene | zu der Mahlzeit | 1 Tablette | 1-3-mal täglich | 
      1234562
      
        | 100 St
        
      
      
        
AbZ-Pharma GmbH
      
      
    
€ 0,11 / 1St
      1234556
      
        | 50 St
        
      
      
        
AbZ-Pharma GmbH
      
      
    
€ 0,12 / 1St
      1300106
      
        | 100 St
        
      
      
        
Teofarma s.r.l.
      
      
    
€ 0,13 / 1St
      4010113
      
        | 100 St
        
      
      
        
ratiopharm GmbH
      
      
    
€ 0,14 / 1St
 
    
      
        
          
      9640907
      
        | 50 St
        
      
      
        
Teofarma s.r.l.
      
      
    
€ 0,13 / 1St
      3971388
      
        | 50 St
        
      
      
        
ratiopharm GmbH
      
      
    
€ 0,15 / 1St
      1246766
      
        | 100 St
        
      
      
        
Teofarma s.r.l.
      
      
    
€ 0,17 / 1St
      1713340
      
        | 50 St
        
      
      
        
LOMAPHARM GmbH
      
      
    
€ 0,13 / 1St
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2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
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