TANNACOMP Filmtabletten
1900349
| 50 St
Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
Abbildung ähnlich
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
PZN: | 1900332 |
Hersteller: | Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG |
Darreichung: | Filmtabletten |
Menge: | 20 St (andere Größen) |
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette
Wirkstoff Tannin-Eiweiß | 500 mg |
Hilfsstoff Poly(vinylalkohol) | + |
Hilfsstoff Macrogol 3350 | + |
Hilfsstoff Titandioxid | + |
Hilfsstoff Eisen(III)-oxidhydrat, schwarz | + |
Hilfsstoff Eisen(III)-oxid | + |
Wirkstoff Ethacridin lactat-1-Wasser | 50 mg |
Wirkstoff Ethacridin | 35,04 mg |
Hilfsstoff Cellulose, mikrokristalline | + |
Hilfsstoff Carboxymethylstärke, Natrium Typ A | + |
Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses | + |
Hilfsstoff Talkum | + |
Hilfsstoff Magnesium stearat (pflanzlich) | + |
Hilfsstoff Wasser, gereinigtes | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Kinder von 5-14 Jahren | zu der Mahlzeit | 1 Tablette | 3-4 mal täglich |
Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene | zu der Mahlzeit | 1-2 Tabletten | 4-mal täglich |
Erwachsene | zu der Mahlzeit | 1 Tablette | 2-mal täglich |
Höchstdosis: Bei schweren Fällen kann die Anwendung auch häufiger erfolgen.
Achten Sie auf einen ausreichenden Ersatz von Flüssigkeit und Salzen (Elektrolyten), vor allem bei Kindern.
1900349
| 50 St
Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
€ 0,61 / 1St
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2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
Lebensmittelinformationsverordnung und weitere Artikelangaben
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